Rückblick auf die 44. Legislaturperiode

1. Staatspolitik und Rechtsordnung

94.070 Eidgenössische Versicherungskasse. Verordnung. Teilrevision
Caisse fédérale d'assurance. Statut. Révision

Botschaft: 24.08.1994 (BBl V, 310 / FF V, 303)

Ausgangslage

Mit der Botschaft vom 4.10.1993 betreffend die Änderung des Beamtengesetzes (BBl IV, 512; 93.077) wurde auch ein Antrag auf Genehmigung einer Änderung der EVK-Statuten an die eidgenössischen Räte gerichtet. Nach der Rückweisung dieses Teils durch den Nationalrat wurde eine neue Botschaft erarbeitet. Diese Botschaft vom 24.08.1994 ersetzt in jener vom 4.10.1993 Ziffer 22 (Änderungen der Pensionskassenstatuten) sowie deren Anhänge 3 und 4 (Entwürfe des Bundesbeschlusses und der EVK-Statuten). Auf substantielle Delegation von Rechtssetzungsbefugnissen an das Eidgenössische Finanzdepartement wird verzichtet. Stattdessen wird der Bundesrat ermächtigt, die Ausführungsbestimmungen zu den Statuten der Pensionskasse zu erlassen. Die in der ersten Botschaft enthaltenen materiellen Änderungen wurden in die neue Vorlage integriert. Neben den in der Botschaft vom 4.10.1993 beantragten Änderungen der Statuten bilden folgende Bereiche Schwerpunkte der Botschaft:

Schaffung einer eindeutigen Rechtsgrundlage für die Einführung des Bundesgesetzes über die Freizügigkeit in der beruflichen Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge, sowie dem Bundesgesetz über die Wohneigentumsförderung mit Mitteln der beruflichen Vorsorge beim Bund und seinen Betrieben.

Namensänderung: Da die Abkürzung EVK das Bundesamt Eidgenössische Versicherungskasse bezeichnet, wird im folgenden nicht mehr von den EVK-Statuten, sondern von den Statuten der Pensionskasse des Bundes (PKB-Statuten) gesprochen. Damit wird deutlich, dass die vorliegende Verordnung nur die Belange der Pensionskasse regelt.

Überführung der ETH-Professoren in die Pensionskasse.

Verhandlungen

SR 21.09.1994 AB 1994, 840 (Verschiebung)
SR 12.12.1994 AB 1994, 1249
NR 15.12.1994 AB 1994, 2387

Um seinen Kommissionen mehr Zeit zu geben, beschloss der Ständerat die Behandlung des Geschäfts zu verschieben. Die Staatspolitische Kommission und die Finanzkommission stellten dem Bundesrat am 5. Oktober verschiedene Fragen, die jedoch laut Berichterstatter Frick (C, SZ) "nicht in der gewünschten Prägnanz beantwortet" wurden. Die Staatspolitische Kommission prüfte den Antrag auf Rückweisung der Vorlage, wählte dann aber die "mildere Lösung" einer Genehmigung mit drei Vorbehalten. Vorbehalten wurde, dass (a) für die Versicherten keine neuen wohlerworbenen Rechte begründet werden, die über die zwingenden Bestimmungen des Freizügigkeitsgesetzes hinausgehen; (b) der Bundesrat wird verpflichtet, bis spätestens Ende 1997 revidierte Statuten vorzulegen, die erlauben, das technische Defizit, resultierend vor allem aus der zusätzlichen Leistung aus der Freizügigkeit, zu reduzieren; (c) der Bundesrat wird verpflichtet, für die Vorsorgeregelung der ETH-Professoren eine befriedigendere Lösung zu entwickeln. Zum Verständnis für den Kommissionsantrag verwies Frick auf frühere Diskussionen über die EVK. Die Rechnungen der EVK waren wiederholt nicht genehmigt worden und es bestanden grosse organisatorische Probleme in Verwaltung. Diese ungelösten Probleme hätten mit der Statutenrevision direkt nichts zu tun; sie bildeten aber das Umfeld und das Klima, in denen sich diese Genehmigung abspiele. Der Rat folgte seiner Kommission mit 36 gegen 0 Stimmen.

Im Nationalrat wies Heberlein (R, ZH), Berichterstatterin der Staatspolitischen Kommission, darauf hin, dass sich der Rat bereits im Rahmen der Revision des Beamtengesetzes mit den EVK-Statuten befasst habe. Diese Vorlage wurde im Sommer 1994 an den Bundesrat zurückgewiesen (siehe Beamtengesetz, Geschäft 93.077). Aber auch die neue Vorlage vermochte die Staatspolitische Kommission nicht zu überzeugen. Sie wollte zuerst gar nicht auf sie eintreten, weil auf gestellte Fragen keine befriedigende Antworten gegeben werden konnten, namentlich über den Zustand der Kasse und die finanziellen Konsequenzen der Änderungen. Nach der Beratung im Ständerat lenkte die Nationalratskommission jedoch ein und schlug wie dieser eine Genehmigung der Statuten mit den drei erwähnten Vorbehalten vor. Bunderat Stich kritisierte die Vorbehalte, meinte aber, sie störten ihn im wesentlichen nicht. Der Rat schloss sich nach kurzer Diskussion mit 128 gegen 22 Stimmen (bei 33 Enthaltungen) dem Beschluss des Ständerates an.

Legislaturrückblick 1991-1995 - © Parlamentsdienste Bern

 

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